Meta KI-Training – Warum jetzt Widerspruch wichtig ist

Ab dem 27. Mai 2025 plant Meta – der Konzern hinter Facebook und Instagram – öffentlich zugängliche Inhalte von Nutzer:innen in Europa für das Training seiner KI-Modelle zu verwenden. Dies betrifft insbesondere Unternehmen, Agenturen und alle, die Social Media professionell einsetzen.
Was genau plant Meta?
Meta beabsichtigt, öffentliche Inhalte auf Facebook und Instagram für das Training seiner KI-Modelle zu nutzen. Dazu zählen:
- Öffentlich sichtbare Beiträge, Fotos und Videos
- Kommentare und Reaktionen auf öffentliche Inhalte
- Profilinformationen wie Name, Benutzername und Profilbild
- Aktivitäten in öffentlichen Gruppen und auf Seiten
Private Nachrichten und Inhalte von Nutzer:innen unter 18 Jahren sollen laut Meta nicht verwendet werden.
Wer ist betroffen?
Alle, die Inhalte auf Facebook oder Instagram veröffentlichen, insbesondere im beruflichen Kontext.
Besonders relevant für:
- Unternehmen, die eigene Social-Media-Kanäle betreiben
- Agenturen und Freelancer:innen, die im Auftrag von Kund:innen Inhalte veröffentlichen
- Nutzer:innen, die urheberrechtlich geschütztes Material oder personenbezogene Daten teilen
Warum ist ein Widerspruch wichtig?
Einmal für das KI-Training verwendete Daten können nicht mehr aus den Modellen entfernt werden. Ein späterer Widerspruch verhindert lediglich die zukünftige Nutzung, nicht jedoch die bereits erfolgte Verarbeitung.
Rechtliche Aspekte:
- Meta beruft sich auf ein „berechtigtes Interesse“ gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, um Nutzerdaten ohne ausdrückliche Zustimmung zu verwenden.
- Datenschützer und Verbraucherzentralen sehen hierin einen Verstoß gegen europäisches Datenschutzrecht.
- Unternehmen und Agenturen könnten bei Nichtbeachtung gegen arbeits- oder datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen.
Wie kann man widersprechen?
Meta stellt hierfür spezielle Formulare zur Verfügung. Der Widerspruch muss bis zum 26. Mai 2025 erfolgen. Nach diesem Datum ist ein Widerspruch zwar noch möglich, betrifft jedoch nur Inhalte, die ab dem Zeitpunkt des Widerspruchs veröffentlicht werden.
Wichtige Hinweise:
- Für jedes Meta-Konto (Facebook, Instagram) muss ein separater Widerspruch eingereicht werden, sofern die Konten nicht miteinander verknüpft sind.
- Eine Begründung im Formular ist nicht erforderlich.
- Nach dem Absenden des Formulars erhält man eine Bestätigung per E-Mail.
Weitere Informationen und Formulare:
Detaillierte Anleitungen und die offiziellen Widerspruchsformulare finden Sie auf den folgenden Seiten:
Fazit: Jetzt handeln schützt später.
Für Unternehmen, Agenturen und Selbstständige ist es essenziell, bis zum 26. Mai 2025 aktiv Widerspruch einzulegen, um rechtliche Risiken zu minimieren und die Kontrolle über veröffentlichte Inhalte zu behalten. Dies gilt insbesondere, wenn Sie Social-Media-Kanäle für Kund:innen betreuen oder Inhalte mit personenbezogenen Daten veröffentlichen.
Ein rechtzeitiger Widerspruch schützt nicht nur Ihre eigenen Daten, sondern auch die Ihrer Mitarbeitenden und Kund:innen.
Hinweis zur rechtlichen Einordnung:
Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information. Er stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar und kann eine individuelle rechtliche Beratung nicht ersetzen. Obwohl die Inhalte sorgfältig recherchiert wurden, übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Bei konkreten rechtlichen Fragen empfehlen wir, sich an eine qualifizierte Rechtsberatung oder eine Datenschutzbehörde zu wenden.